Ratgeber · Bewertung verstehen
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten — was brauche ich?
Der Verkehrswert ist der Wert, der sich am Markt zum Stichtag erzielen ließe (§ 194 BauGB). Nicht jeder braucht dafür ein umfangreiches Vollgutachten — für viele private und familiäre Zwecke reicht ein Kurzgutachten.
Stand:
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert (Marktwert) ist gesetzlich definiert als der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag zu erzielen wäre — unabhängig von persönlichen Interessen. Er ist die Grundlage für Steuer, Auseinandersetzung, Kauf und Verkauf.
Vollgutachten vs. Kurzgutachten
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist umfangreich, formal aufgebaut und entsprechend teurer — es wird vor allem dann gebraucht, wenn ein Gericht oder eine Behörde es ausdrücklich verlangt (z. B. in strittigen Verfahren).
Das Kurzgutachten ist die schlankere, günstigere Variante: eine nachvollziehbar dokumentierte Marktpreiseinschätzung, die für die meisten innerfamiliären und vorbereitenden Zwecke ausreicht — Erbengemeinschaft, Auszahlung, Schenkung, Orientierung vor dem Verkauf.
Was passt für Sie?
In der ersten kostenlosen Einschätzung wird geklärt, ob ein Kurzgutachten für Ihre Situation ausreicht — oder ob ausnahmsweise ein Vollgutachten nötig ist. So zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen.
Sie brauchen einen belastbaren Immobilienwert?
Kurzgutachten vom DEKRA-zertifizierten Sachverständigen — ab 1.300 €, in ca. 1 Woche.
Häufige Fragen
Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt?
Für viele Zwecke ja. Ob im Einzelfall ein Vollgutachten verlangt wird, hängt vom konkreten Verfahren ab — das wird in der Erstprüfung eingeordnet.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Ab 1.300 € je nach Objektart — deutlich günstiger als ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Vorab erhalten Sie ein transparentes Angebot.