Ratgeber · Bewertung verstehen
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten — was brauche ich?
Der Verkehrswert ist der Wert, der sich am Markt zum Stichtag erzielen ließe (§ 194 BauGB). Nicht jeder braucht dafür ein umfangreiches Vollgutachten — für viele private und familiäre Zwecke reicht ein Kurzgutachten.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert (Marktwert) ist gesetzlich definiert als der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag zu erzielen wäre — unabhängig von persönlichen Interessen. Er ist die Grundlage für Steuer, Auseinandersetzung, Kauf und Verkauf.
Vollgutachten vs. Kurzgutachten
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist umfangreich, formal aufgebaut und entsprechend teurer — es wird vor allem dann gebraucht, wenn ein Gericht oder eine Behörde es ausdrücklich verlangt (z. B. in strittigen Verfahren).
Das Kurzgutachten ist die schlankere, günstigere Variante: eine nachvollziehbar dokumentierte Marktpreiseinschätzung, die für die meisten innerfamiliären und vorbereitenden Zwecke ausreicht — Erbengemeinschaft, Auszahlung, Schenkung, Orientierung vor dem Verkauf.
Was passt für Sie?
In der ersten kostenlosen Einschätzung wird geklärt, ob ein Kurzgutachten für Ihre Situation ausreicht — oder ob ausnahmsweise ein Vollgutachten nötig ist. So zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen.
Sie brauchen einen belastbaren Immobilienwert?
Kurzgutachten vom DEKRA-zertifizierten Sachverständigen — ab 1.300 €, in ca. 1 Woche.
Häufige Fragen
Reicht ein Kurzgutachten für das Finanzamt?
Für viele Zwecke ja. Ob im Einzelfall ein Vollgutachten verlangt wird, hängt vom konkreten Verfahren ab — das wird in der Erstprüfung eingeordnet.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Ab 1.300 € je nach Objektart — deutlich günstiger als ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Vorab erhalten Sie ein transparentes Angebot.