Anlass — Scheidung

Immobilienwert bei Scheidung — neutrale Grundlage vor der Einigung.

Bei einer Trennung oder Scheidung kommt die Frage nach dem Immobilienwert oft früh. Bevor Anwälte oder Gerichte eingebunden werden, hilft eine neutrale fachliche Einordnung — kein Online-Algorithmus, kein Maklerinteresse, keine wertabhängige Vergütung. Ein Kurzgutachten liefert diese Grundlage.

01 — Situation

Typische Situationen bei einer Trennung

  • 1

    Ein Partner möchte im Haus bleiben und den anderen auszahlen — beide brauchen eine faire, nachvollziehbare Zahl.

  • 2

    Das gemeinsame Haus soll verkauft und der Erlös aufgeteilt werden — eine realistische Einordnung des Marktpreises ist die Grundlage.

  • 3

    Vor dem Anwaltstermin soll geklärt werden, in welcher Größenordnung sich das Vermögen bewegt.

  • 4

    Beide Seiten möchten eine außergerichtliche Einigung — eine neutrale fachliche Einschätzung kann den Weg dorthin deutlich vereinfachen.

Konkretes Beispiel

Was ein Kurzgutachten bei Scheidung konkret bringt

Beim Zugewinnausgleich zählt der echte Marktpreis — nicht die Wunschvorstellung einer Seite. Ein neutrales Gutachten setzt den Fixpunkt.

Schätzung Partei A

450.000 €

eigene Einschätzung oder Makler mit Verkaufsinteresse

Schätzung Partei B

380.000 €

deutlich niedriger — Wunschpreis der anderen Seite

Neutrales Gutachten

415.000 €

Methodisch fundiert, persönlich ermittelt, ab 1.300 €

Beispielrechnung. Reale Werte hängen von Objekt, Lage, Zustand und Markt ab. Das Kurzgutachten ist kein Ersatz für ein gerichtlich beauftragtes Vollgutachten.

02 — Was das Kurzgutachten leistet

Was ein Kurzgutachten in dieser Situation leistet

Das Kurzgutachten ist eine unparteiische Marktpreiseinschätzung, die als gemeinsame Grundlage für Gespräche dienen kann — schriftlich, nachvollziehbar und unabhängig.

  • Neutrale Position

    Keine Bindung an einen Makler, keine wertabhängige Vergütung — eine fachliche Einschätzung, die beide Seiten akzeptieren können.

  • Schnell genug für laufende Gespräche

    Meist innerhalb von ca. 1 Woche nach Ortstermin verfügbar — auch in zeitkritischen Trennungs-Situationen.

  • Nachvollziehbar dokumentiert

    Methodik, Vergleichsobjekte und Zustand sind transparent festgehalten und stehen Anwalt oder Mediator zur Verfügung.

  • Ab 1.300 €

    Klare Pauschale, vor Beauftragung mit transparentem Angebot.

03 — Klare Abgrenzung

Wann das Kurzgutachten nicht passt

Wenn das Gericht im Scheidungsverfahren ausdrücklich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt oder ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger bestellt wird, ist ein klassisches Vollgutachten erforderlich. In der ersten Einschätzung wird eingeordnet, ob das Kurzgutachten für Ihre Situation ausreicht.

04 — Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten

  • Viele Anwälte arbeiten in der Vorbereitungs- und Einigungsphase mit privaten Marktpreiseinschätzungen. Ob das Kurzgutachten für Ihren konkreten Fall ausreicht, hängt vom weiteren Verfahren ab — in der ersten Einschätzung wird das eingeordnet.

Nächster Schritt

Klären wir, welcher Bewertungsweg zu Ihrer Situation passt.

Schildern Sie kurz Anlass, Objektart und Region. In einer kurzen Erstprüfung wird eingeordnet, ob ein Kurzgutachten passt — oder ob ein anderer Bewertungsweg besser geeignet ist.

Eckdaten

  • Kurzgutachten ab1.300 €
  • Bearbeitungszeitca. 1 Woche
  • RegionRheinland-Pfalz & Umgebung
  • QualifikationDEKRA D1 · IVD West · SPRENGNETTER