Anlass — Schenkung

Immobilienbewertung bei Schenkung — wenn das Haus in der Familie bleibt.

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten — als vorgezogene Erbschaft, Schenkung an die Kinder oder Familien-Vereinbarung — braucht eine klare und nachvollziehbare Grundlage. Kein Online-Algorithmus, keine automatische Schätzung. Das Kurzgutachten dokumentiert den aktuellen Marktpreis persönlich und kann als Anlage für Notar, Steuerberater oder die Familie dienen.

4,9 Google(16 Bewertungen)·ab 1.300 €·ca. 1 Woche

01 — Situation

Typische Situationen bei einer Schenkung

  • 1

    Die Immobilie soll zu Lebzeiten an die Kinder übertragen werden — der Wert wird für den Notarvertrag dokumentiert.

  • 2

    Ein Teil der Familie erhält eine Immobilie, andere werden über Ausgleichszahlungen bedacht — die Grundlage soll nachvollziehbar sein.

  • 3

    Eine vorgezogene Erbschaft soll innerhalb der Familie geordnet vorbereitet werden — der Immobilienwert ist dafür ein zentraler Baustein.

  • 4

    Vor der Schenkung soll geprüft werden, ob die Übertragung steuerlich sinnvoll ist — der Steuerberater braucht eine fundierte Zahl.

Konkretes Beispiel

Was ein Kurzgutachten bei Schenkung konkret bringt

Eine fachliche Marktpreiseinschätzung kann von einem behördlich ermittelten Wert abweichen. Ob diese Differenz im steuerlichen Verfahren berücksichtigt werden kann, ist im Einzelfall zu klären.

Behördlicher Wert

550.000 €

Wert aus dem konkreten Verfahren

Gutachtenwert

470.000 €

Persönlich zum Ortstermin ermittelt, methodisch fundiert

Wertdifferenz*

80.000 €

fachlich und steuerlich zu prüfen

* Reines Rechenbeispiel zur möglichen Wertdifferenz. Keine Zusage zur steuerlichen Anerkennung oder Ersparnis. Bitte vorab mit Steuerberater, Notar und gegebenenfalls Finanzamt abstimmen.

02 — Was das Kurzgutachten leistet

Was ein Kurzgutachten in dieser Situation leistet

Das Kurzgutachten dokumentiert den aktuellen Marktpreis schriftlich und nachvollziehbar. Es kann als Anlage zu Notarvertrag, Steuerberatung oder Familien-Vereinbarung verwendet werden.

  • Schriftliche Dokumentation

    Methodik, Vergleichsobjekte und Zustand transparent festgehalten — als Anlage für Notar oder Steuerberater geeignet.

  • Schnelle Verfügbarkeit

    Meist innerhalb von ca. 1 Woche nach Ortstermin verfügbar.

  • Innerhalb der Familie tragfähig

    Eine neutrale fachliche Grundlage, die Geschwister und Beteiligte akzeptieren können.

  • Ab 1.300 €

    Klare Pauschale, vor Beauftragung mit transparentem Angebot.

03 — Klare Abgrenzung

Wann das Kurzgutachten nicht passt

Wenn das Finanzamt für die Schenkungsteuer ausdrücklich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt oder ein Notar in einem bestimmten Verfahren ein formal anderes Gutachten fordert, kann ein Vollgutachten nötig werden. In der ersten Einschätzung wird das eingeordnet — bitte vorher auch mit Steuerberater und Notar abstimmen.

04 — Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten

  • Notare verlangen für die Schenkung in der Regel eine Wertgrundlage. Ob das Kurzgutachten ausreicht oder ob ein Verkehrswertgutachten gewünscht ist, wird typischerweise mit dem Notar im Vorfeld geklärt.

Nächster Schritt

Klären wir, welcher Bewertungsweg zu Ihrer Situation passt.

Schildern Sie kurz Anlass, Objektart und Region. In einer kurzen Erstprüfung wird eingeordnet, ob ein Kurzgutachten passt — oder ob ein anderer Bewertungsweg besser geeignet ist.

Eckdaten

  • Kurzgutachten ab1.300 €
  • Bearbeitungszeitca. 1 Woche
  • RegionRheinland-Pfalz & Umgebung
  • QualifikationDEKRA D1 · IVD West · SPRENGNETTER