Anlass — Schenkung

Immobilienbewertung bei Schenkung — wenn das Haus in der Familie bleibt.

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten — als vorgezogene Erbschaft, Schenkung an die Kinder oder Familien-Vereinbarung — braucht eine klare und nachvollziehbare Grundlage. Kein Online-Algorithmus, keine automatische Schätzung. Das Kurzgutachten dokumentiert den aktuellen Marktpreis persönlich und kann als Anlage für Notar, Steuerberater oder die Familie dienen.

01 — Situation

Typische Situationen bei einer Schenkung

  • 1

    Die Immobilie soll zu Lebzeiten an die Kinder übertragen werden — der Wert wird für den Notarvertrag dokumentiert.

  • 2

    Ein Teil der Familie erhält eine Immobilie, andere werden über Ausgleichszahlungen bedacht — die Grundlage soll nachvollziehbar sein.

  • 3

    Eine vorgezogene Erbschaft soll innerhalb der Familie geordnet vorbereitet werden — der Immobilienwert ist dafür ein zentraler Baustein.

  • 4

    Vor der Schenkung soll geprüft werden, ob die Übertragung steuerlich sinnvoll ist — der Steuerberater braucht eine fundierte Zahl.

Konkretes Beispiel

Was ein Kurzgutachten bei Schenkung konkret bringt

Das Finanzamt berechnet die Schenkungsteuer auf Basis eines automatischen Standardwerts — der häufig über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Ein Gutachten kann den echten Wert belegen.

Finanzamt-Standardwert

550.000 €

automatische Berechnung — oft zu hoch angesetzt

Gutachtenwert

470.000 €

Persönlich vor Ort ermittelt, methodisch fundiert

Steuerersparnis*

~ 8.800 €

80.000 € Unterschied × 11% Steuersatz (Klasse I)

* Beispielrechnung: EFH Raum Mainz, Schenkung an Kind, Steuersatz 11%, Freibetrag bereits ausgeschöpft. Gutachtenkosten ab 1.300 €, Nettogewinn im Beispiel ~ 7.500 €. Individuelle Ergebnisse variieren je nach Objekt, Region und steuerlicher Situation. Bitte vorab mit Steuerberater abstimmen.

02 — Was das Kurzgutachten leistet

Was ein Kurzgutachten in dieser Situation leistet

Das Kurzgutachten dokumentiert den aktuellen Marktpreis schriftlich und nachvollziehbar. Es kann als Anlage zu Notarvertrag, Steuerberatung oder Familien-Vereinbarung verwendet werden.

  • Schriftliche Dokumentation

    Methodik, Vergleichsobjekte und Zustand transparent festgehalten — als Anlage für Notar oder Steuerberater geeignet.

  • Schnelle Verfügbarkeit

    Meist innerhalb von ca. 1 Woche nach Ortstermin verfügbar.

  • Innerhalb der Familie tragfähig

    Eine neutrale fachliche Grundlage, die Geschwister und Beteiligte akzeptieren können.

  • Ab 1.300 €

    Klare Pauschale, vor Beauftragung mit transparentem Angebot.

03 — Klare Abgrenzung

Wann das Kurzgutachten nicht passt

Wenn das Finanzamt für die Schenkungsteuer ausdrücklich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB verlangt oder ein Notar in einem bestimmten Verfahren ein formal anderes Gutachten fordert, kann ein Vollgutachten nötig werden. In der ersten Einschätzung wird das eingeordnet — bitte vorher auch mit Steuerberater und Notar abstimmen.

04 — Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten

  • Notare verlangen für die Schenkung in der Regel eine Wertgrundlage. Ob das Kurzgutachten ausreicht oder ob ein Verkehrswertgutachten gewünscht ist, wird typischerweise mit dem Notar im Vorfeld geklärt.

Nächster Schritt

Klären wir, welcher Bewertungsweg zu Ihrer Situation passt.

Schildern Sie kurz Anlass, Objektart und Region. In einer kurzen Erstprüfung wird eingeordnet, ob ein Kurzgutachten passt — oder ob ein anderer Bewertungsweg besser geeignet ist.

Eckdaten

  • Kurzgutachten ab1.300 €
  • Bearbeitungszeitca. 1 Woche
  • RegionRheinland-Pfalz & Umgebung
  • QualifikationDEKRA D1 · IVD West · SPRENGNETTER