Anlass — Erbschaft

Immobilienbewertung bei Erbschaft — wenn die Familie entscheiden muss.

Nach einem Todesfall geht es selten nur um Zahlen. Trotzdem braucht es eine nachvollziehbare Einschätzung des Immobilienwerts, bevor Geschwister gerecht ausgezahlt werden, ein Verkauf besprochen oder die Erbmasse für das Gericht aufgestellt wird. Ein Kurzgutachten liefert diese Grundlage — ohne automatische Online-Schätzung oder KI-Algorithmus.

01 — Situation

Typische Situationen in der Erbschaft

  • 1

    Das Elternhaus muss eingeordnet werden, bevor die Erbengemeinschaft eine Entscheidung trifft.

  • 2

    Ein Geschwisterteil möchte die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen — die Grundlage muss fair und nachvollziehbar sein.

  • 3

    Mehrere Erben möchten das Haus unter sich aufteilen — eine unabhängige Bewertung schafft die Basis für eine faire Einigung.

  • 4

    Vor einer Erbteilung oder einem Verkauf wird eine realistische Marktpreiseinschätzung benötigt.

  • 5

    Das Nachlassgericht oder der Steuerberater verlangt eine fundierte Aufstellung des Immobilienwerts.

Konkretes Beispiel

Was ein Kurzgutachten in der Praxis bringt

Finanzämter verwenden für die Erbschaftsteuer oft Standardwerte, die deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen. Ein Kurzgutachten kann diesen Wert belegen — und damit Steuern sparen.

Finanzamt-Ansatz

380.000 €

automatischer Standardwert

Gutachtenwert

310.000 €

tatsächlicher Marktwert

Ersparnis

~ 8.500 €

weniger Erbschaftsteuer*

* Beispielrechnung: EFH Raum Mainz, Steuerklasse I, Steuersatz 11 %. Individuelle Ergebnisse variieren je nach Objekt, Region und Erbenstruktur.

Kosten Kurzgutachten: ab 1.300 €. Nettovorteil im Beispiel: ~ 7.200 €.

02 — Was das Kurzgutachten leistet

Was ein Kurzgutachten in dieser Situation leistet

Das Kurzgutachten ist eine nachvollziehbare fachliche Einordnung des aktuellen Marktpreises, schriftlich dokumentiert und für die meisten innerfamiliären und vorbereitenden Zwecke ausreichend.

  • Neutrale Grundlage

    Eine unabhängige Marktpreiseinschätzung ohne Maklerinteresse und ohne wertabhängige Vergütung — statt Schätzungen aus Online-Tools oder Algorithmen.

  • Innerhalb von ca. 1 Woche

    Nach Ortstermin liegt das Gutachten meist innerhalb einer Woche vor — schneller als ein klassisches Verkehrswertgutachten.

  • Schriftlich und nachvollziehbar

    Dokumentierte Methodik, vergleichbare Objekte, Zustandseinschätzung und realistische Spanne.

  • Ab 1.300 €

    Klare Pauschale je nach Objektart. Vor Beauftragung wird ein transparentes Angebot erstellt.

03 — Klare Abgrenzung

Wann das Kurzgutachten nicht passt

Für gerichtliche Verfahren mit ausdrücklicher Anforderung an ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder für Beleihungsgutachten der Bank ist ein klassisches Vollgutachten erforderlich. In der ersten Einschätzung wird eingeordnet, ob ein Kurzgutachten für Ihre Situation ausreicht — oder ob ein anderer Bewertungsweg besser passt.

04 — Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten

  • Das Kurzgutachten dient zur Orientierung und Entscheidungsfindung innerhalb der Erbengemeinschaft. Ob ein Gericht im konkreten Verfahren ein Kurzgutachten oder ein Verkehrswertgutachten verlangt, hängt vom Einzelfall ab. In der ersten Einschätzung wird das eingeordnet.

Nächster Schritt

Klären wir, welcher Bewertungsweg zu Ihrer Situation passt.

Schildern Sie kurz Anlass, Objektart und Region. In einer kurzen Erstprüfung wird eingeordnet, ob ein Kurzgutachten passt — oder ob ein anderer Bewertungsweg besser geeignet ist.

Eckdaten

  • Kurzgutachten ab1.300 €
  • Bearbeitungszeitca. 1 Woche
  • RegionRheinland-Pfalz & Umgebung
  • QualifikationDEKRA D1 · IVD West · SPRENGNETTER