Ratgeber · Schenkung

Haus überschreiben: Schenkungssteuer, Freibeträge und der Wert

Viele Eltern übertragen ihre Immobilie zu Lebzeiten an die Kinder — als vorgezogene Erbschaft. Dabei kann Schenkungssteuer anfallen. Wer die Freibeträge kennt und den Immobilienwert sauber dokumentiert, gestaltet die Übertragung nachvollziehbar.

Freibeträge Schenkung (alle 10 Jahre)

pro Kind
400.000 €
Ehepartner
500.000 €
Enkel
200.000 €
Wiederholbar
alle 10 Jahre erneut

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die verbindliche steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Für den fachlich fundierten Immobilienwert, der solchen Berechnungen zugrunde liegt, erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten.

Freibeträge: alle 10 Jahre neu

Für die Schenkungsteuer gelten dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaft: 400.000 € pro Kind, 500.000 € für den Ehepartner. Das Besondere: Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden.

Wer früh und in Etappen überträgt, kann so größere Vermögen über die Jahre steuerlich günstiger weitergeben. Ob und wie das im konkreten Fall sinnvoll ist, gehört in die Hände des Steuerberaters.

Wohnrecht oder Nießbrauch mitdenken

Häufig behalten sich die Übergebenden ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vor. Das mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung — ein wichtiger Hebel, der ebenfalls auf einem belastbaren Immobilienwert aufbaut.

Warum der dokumentierte Wert wichtig ist

Notar, Steuerberater und Finanzamt brauchen eine Wertgrundlage. Ein Kurzgutachten liefert diese nachvollziehbar und persönlich ermittelt — statt eines pauschalen Standardwerts, der den tatsächlichen Zustand der Immobilie nicht kennt.

Gerade wenn Geschwister ungleich bedacht werden und Ausgleichszahlungen im Raum stehen, sorgt ein neutraler Wert für eine faire und akzeptierte Grundlage in der Familie.

Sie brauchen einen belastbaren Immobilienwert?

Kurzgutachten vom DEKRA-zertifizierten Sachverständigen — ab 1.300 €, in ca. 1 Woche.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Die konkrete Gestaltung bespricht der Steuerberater.

Brauche ich für die Überschreibung einen Immobilienwert?

Ja — Notar und Finanzamt brauchen eine Wertgrundlage. Ein Kurzgutachten dokumentiert den Marktwert nachvollziehbar und kann als Anlage dienen.

Was kostet ein Kurzgutachten bei einer Schenkung?

Ab 1.300 € je nach Objektart. Vorab erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Passende Leistung: Immobilienbewertung bei Schenkung