Ratgeber · Scheidung

Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich

Gehört zum gemeinsamen Vermögen eine Immobilie, ist ihr Wert beim Zugewinnausgleich oft der größte Posten — und häufig der strittigste. Eine neutrale Wertermittlung schafft eine faire Grundlage für beide Seiten.

Warum der Wert so wichtig ist

Beim Zugewinnausgleich wird verglichen, wie stark das Vermögen jedes Partners während der Ehe gewachsen ist. Steckt ein Großteil davon in der Immobilie, entscheidet ihr Wert maßgeblich über die Ausgleichszahlung. Jede Seite hat hier naturgemäß eine andere Erwartung.

Neutral statt Wunschwert

Eigene Einschätzungen oder Makler mit Verkaufsinteresse liefern selten eine belastbare Zahl. Ein Sachverständiger ohne Partei- oder Verkaufsinteresse ermittelt den Marktwert nachvollziehbar — als gemeinsame Basis, die beide Seiten und der Anwalt akzeptieren können.

Der richtige Stichtag

Beim Zugewinnausgleich kommt es meist auf den Wert zu einem bestimmten Stichtag an. Welcher das im konkreten Fall ist, klärt in der Regel der Anwalt — das Kurzgutachten kann auf den gewünschten Stichtag abgestimmt werden.

Sie brauchen einen belastbaren Immobilienwert?

Kurzgutachten vom DEKRA-zertifizierten Sachverständigen — ab 1.300 €, in ca. 1 Woche.

Häufige Fragen

Können wir das Gutachten gemeinsam nutzen?

Ja — eine neutrale Einschätzung als gemeinsame Grundlage kann langwierige Diskussionen und damit auch Kosten reduzieren.

Kann ich das Gutachten allein beauftragen?

Ja, ein Privatgutachten kann von einer Partei beauftragt werden — als Vorbereitung für Gespräche oder den Anwalt.

Passende Leistung: Immobilienbewertung bei Scheidung