Ratgeber · Erbschaft

Geerbtes Haus behalten und Geschwister auszahlen

Erben mehrere Geschwister gemeinsam ein Haus und einer möchte es übernehmen, müssen die anderen ausgezahlt werden. Grundlage für einen fairen Auszahlungsbetrag ist ein neutral ermittelter Immobilienwert.

Die Ausgangslage in der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft besitzt die Immobilie gemeinsam. Will ein Miterbe sie übernehmen, kauft er den anderen ihre Anteile ab — die Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der jeweiligen Erbquote.

Warum ein neutraler Wert entscheidend ist

Wer auszahlt, wünscht sich einen niedrigen Wert — wer ausgezahlt wird, einen hohen. Ohne neutrale Grundlage entsteht schnell Streit. Ein Sachverständiger ermittelt den Marktwert unabhängig und nachvollziehbar, sodass alle Beteiligten eine faire, akzeptierte Basis haben.

Das Kurzgutachten dokumentiert diesen Wert schriftlich — geeignet als Grundlage für die Einigung und, falls nötig, für Notar oder Steuerberater.

So läuft es ab

Nach einer kurzen Vorabklärung folgt ein persönlicher Ortstermin; das schriftliche Kurzgutachten liegt anschließend meist innerhalb von etwa einer Woche vor — ab 1.300 €.

Sie brauchen einen belastbaren Immobilienwert?

Kurzgutachten vom DEKRA-zertifizierten Sachverständigen — ab 1.300 €, in ca. 1 Woche.

Häufige Fragen

Wie wird der Auszahlungsbetrag berechnet?

Aus dem Marktwert der Immobilie und der Erbquote der auszuzahlenden Miterben. Voraussetzung ist ein belastbarer, neutraler Immobilienwert.

Kann ich das Gutachten ohne Zustimmung der Miterben beauftragen?

Ja. Ein Kurzgutachten ist ein Privatgutachten und kann von einer Partei beauftragt werden — als Grundlage für die Gespräche in der Erbengemeinschaft.

Passende Leistung: Immobilienbewertung bei Erbschaft